Autor Thema: Was soll man von diesem Zeugnis halten?  (Gelesen 4460 mal)

Marco

  • Gast
Was soll man von diesem Zeugnis halten?
« am: Juli 07, 2008, 17:40:14 Nachmittag »
Hi,
aus betrieblichen Gründen habe ich nun leider eine Kündigung bekommen, kann mir wer helfen das Arbeitszeugnis zu deuten, weil meiner Meinung nach, stimmt da was nicht so ganz.
Ich habe in dem Betrieb meine Lehre zu ende gemacht und wurde dann für ein Jahr übernommen.
Habe das Zeugnis so abgeschrieben wie es mir vorliegt. Mit Fehlern und den ganzen Absätzen.
Also hier mal das Zeugnis:

Herr .... absolvierte seine Ausbildung zum Koch in unserem ... Betreib und wurde als Commis de Cusine in unserem ... Haus übernommen.

Herr ... arbeitete hauptsächlich als Entremetier und Saucier, wobei er an den freien Tagen des Küchenchefs, teilweise auch eigenverantwortlich die Küche führte.

Auch im Bankettbereich (Hochwertige Menüs bis 350 Personen) kam Herr... zum Einsatz. Wertvolle Fertigkeiten und Kenntnisse konnte er sich auch in unserem Party- & Veranstaltungsservice aneignen.

Gerne Bescheinigen wir Herrn ..., dass er alle ihm übertragene Aufgaben stets zu unseren Zufridenheit ausgeführt hat. Er ist verlässlich und ein angenehmer Mitarbeiter.

Durch sein freundliches und kameradschaftliches Wesen war er bei Mitarbeitern und Geschäftsleitung gleichermaßen beliebt.
Er war stets ehrlich, pünktlich, fleißig und belastbar.

Besonders hervorzuheben ist seine uneingeschränkte Bereitschaft neues anzugehen und auch unangenehme Arbeiten zu übernehmen. Besondere Anerkennung verdient seine Bereitschaft, bei anfallender Mehrarbeit länger zu arbeiten.

Herr ... verlässt, unser Haus auf grund innerbetriebleicher Umstruktrierung.

Wir wünschen ihm alles Gute und viel Erfolg.

Ina

  • Gast
Re: Was soll man von diesem Zeugnis halten?
« Antwort #1 am: Juli 07, 2008, 21:40:52 Nachmittag »
Was machen die ganzen Rechtschreibfehler da?

-"Betreib"
-Meines Erachtens ein Komma zuviel im zweiten Satz (vor "teilweise")
-"unseren Zufridenheit"
-Warum ist das ehrlich unterstrichen?
-"neues anzugehen": Meines Erachtens müsste "neues" groß geschrieben werden
-"verlässt unser Haus auf grund innerbetreiblicher Umstrukturierung": Ich glaube entweder "aufgrund" oder "auf Grund"... innerbetreiblicher...

Zur Zeugnisbewertung kann ich leider nicht soviel sagen, kenne mich da nicht so aus :-(.

Mike

  • Gast
Re: Was soll man von diesem Zeugnis halten?
« Antwort #2 am: Juli 08, 2008, 16:16:54 Nachmittag »
Ja,. da fällt eine ganze Menge auf, es fehlen wichtige Angaben, die Vorgesetzten sidn erst nach den Kollegen genannt usw. Insgesamt entspricht das Zeugnis in etwa der Note 4+. Die wichtigste Frage: Hast du zwei Zeugnisse bekommen, ein AZUBI-Zeugnis und ein Arbeitszeugnis für das eine Jahr? So sollte es nämlich sein. Allein das Fehlen von Dank und Bedauern wecken arge Zweifel, ob die 4+ und der genannte Beendigungsgrund glaubwürdig sind. Eine kommplette Analyse ist sehr aufwändig, die hat bei arbeitszeugnis.de einen Umfang von 3 Seiten, siehe Beispiel unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Am besten forderst du erstmal solch eine detaillierte Analyse an.

Marco

  • Gast
Re: Was soll man von diesem Zeugnis halten?
« Antwort #3 am: Juli 08, 2008, 23:08:51 Nachmittag »
Hmm, habe leider nur das eine Zeugnis bekommen.

Sprossel78

  • Gast
Re: Was soll man von diesem Zeugnis halten?
« Antwort #4 am: Juli 09, 2008, 01:19:21 Vormittag »
Ein Auszubildender hat nach § 8 Berufsbildungsgesetz nach Abschluss der Ausbildung Anspruch auf ein separates Ausbildungszeugnis. Ich nehme an, du hast keins angefordert. Das wäre aber sehr wichtig (gewesen), weil dem Ausbildungszeugnis bei zukünftigen Bewerbungen eine wichtige Funktion zukommt. Die Ausbildung bildet ja die Basis für dein Berufsleben. Das ist der eine Aspekt.

Der andere ist, dass jeder Arbeitnehmer verpflichtet ist, zumindest eine "durchschnittliche" Leistung zu erbringen. Wenn also der Arbeitgeber der Ansicht ist, das die Leistung unterdurchschnittlich war, udn ein entsprechendes Zeugnis ausstellt, muss er nachweisen können, dass dies der Wahrheit entspricht. Wenn hingegen ein Arbeitnehmer ein befriedigendes Zeugnis erhält und der Ansicht ist, er war besser als der Durchschnitt udn hat einer Zweierzeugsni verdient, muss das der Arbeitnehmer nachweisen. So gesehen ist nun der Arbeitgeber in der Beweispflicht.

Was man generell empfehlen kann: man sollte alle Mängel des Zeugnisses kennen, dazu gibt es z.B. den "Zeugnistest" von arbeitszeugnis.de für 19 Euro. Dann kann man sich ein Zeugnis  (oder wie hier zwei) erstellen lassen, um dann beim Arbeitgeber die Unterzeichnung dieser beiden Zeugnisse zu erwirken. Manchmal geht es schnell, manchmal muss erst ein Schreiben eines Anwalts beigefügt werden (ein Muster dazu ffindest du auf www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung).  Und natürlich gibt es auch Fälle, in denen es zu keiner Einigung kommt und dann muss sich das Arbeitsgericht damit befassen. Das Problem ist, dass viel Arbeitnehmer oder Auszubildende erstmal abwarten. Und nach drei Jahren ist der Zeugnisanspruch dann verwirkt. Du kannst dich auf Wunsch bei der Zeugnishotline von arbeitszeugnis.de unter 01805/ 767 427 (14ct/min)  genauer beraten lassen.

Sleefiderem

  • Gast
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« Antwort #5 am: November 04, 2011, 09:41:53 Vormittag »
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