Autor Thema: Ist dieses Arbeitszeugnis gut?  (Gelesen 4823 mal)

portuguese

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Ist dieses Arbeitszeugnis gut?
« am: April 07, 2006, 10:46:40 Vormittag »
Hallo!

Ich würde gerne wissen, was mein Arbeitszeugnis aussagt. Ist es ein gutes Zeugnis oder muss ich Einspruch erheben?


Frau XXX, geboren am XXX in XXX, war in der Zeit vom 01.01.2002 bis 30.04.2006 als Sekretärin in unserem Büro tätig.

In ihrer Tätigkeit als Sekretärin war Frau XXX für folgende Bereiche zuständig:

•Organisation und Koordination des Sekretariats und des Empfangsbereiches
•Annahme von Kundenanfragen und Vermittlung zwischen den Kunden und den Verkaufsmitarbeitern
•Pflege der Kundendatenbank
•Vorbereitung von Unterlagen für den Einkauf und Verkauf
•Archivierung von Akten
•Erstellen von Exposés; Aufstellung von Flächenberechnungen und Nebenkosten
•Posteingang und Postausgang / E-Mail Eingang und Ausgang / Internetrecherche
•Rechnungsstellung
•Vorbereitung der Buchhaltung (Führung des Kassenbuches)
•Beschaffung und Verwaltung von Bürobedarfsartikeln
•Allgemeine Büroorganisation

Frau XXX setzte die ihr übertragenen Aufgaben schnell und zielbewusst um und überzeugte durch ihre hohe Zuverlässigkeit.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei. Alle Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Frau XXX verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.

Wir wünschen ihr für ihre berufliche und persönliche Zukunft weiterhin viel Glück und Erfolg.

Klaus Schiller

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Ist dieses Arbeitszeugnis gut?
« Antwort #1 am: April 07, 2006, 13:45:23 Nachmittag »
Mit Blick auf die mehr als vierjährige Beschäftigungszeit und die Aufgabenbeschreibung ist die Leistungsbewertung viel zu knapp. So geht die Wertung nicht auf Fähigkeiten (z.B. Organisationsvermögen, siehe Aufgabenbeschreibung), Wissen (z.B. EDV), Erfolge (Qualität, Termintreue)  usw. ein. Allein das Fehlen eines Danks und eines Bedauerns gilt bereits als Hinweis auf eine mangelhafte Leistung oder ein Ausscheiden im Streit.  

Auch stilistisch gibt es Auffälligkeiten, so ist z.B. "Posteingang und Postausgang" keine Aufgabe (statt Bearbeitung des..."). Zudem kann ein Glückswunsch den Eindruck erwecken, Sie benötigten Glück zum Weiterkommen, weil die Leistungen nicht ausreichen.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

gast

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Überarbeitung
« Antwort #2 am: April 07, 2006, 15:17:32 Nachmittag »
Ich habe das Zeugnis mal etwas überarbeitet. Wie würden Sie es jetzt beurteilen?

Ihre Aufgabenbereiche umfassten insbesondere:

•Organisation und Koordination des Sekretariats und des Empfangsbereiches
•Annahme von Kundenanfragen und Vermittlung zwischen den Kunden und den Verkaufsmitarbeitern
•Pflege der Kundendatenbank
•Vorbereitung von Unterlagen für den Einkauf und Verkauf
•Archivierung von Akten
•Erstellen von Exposés; Aufstellung von Flächenberechnungen und Nebenkosten
•Rechnungsstellung
•Bearbeitung des Posteingang und Postausgang sowie E-Mail Eingang und Ausgang
•Internetrecherche
•Vorbereitung der Buchhaltung (Führung des Kassenbuches)
•Allgemeine Büroorganisation

Frau XXX zeichnete sich besonders durch ihre präzise Arbeitsweise, ihr Organisationstalent sowie ihre Flexibilität aus. Sie setzte die ihr übertragenen Aufgaben schnell, selbständig und zielbewusst um und überzeugte durch ihre hohe Zuverlässigkeit. Geschäftspartnern und Kunden gegenüber trat sie höflich, sicher und gewandt auf, die Zufriedenheit des Kunden hatte für sie höchste Priorität. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich. Alle Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Frau XXX verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 30. April 2006. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und danken ihr für die aktive und produktive Arbeit bei den vielseitigen Aufgaben, die stets ausgezeichneten Leistungen sowie die jederzeit sehr angenehme Zusammenarbeit. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Klaus Schiller

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Ist dieses Arbeitszeugnis gut?
« Antwort #3 am: April 07, 2006, 17:06:48 Nachmittag »
Die Wertung ist mit nur zwei Sätzen noch immer sehr knapp, es fehlen zudem Aussagen zum Engagement (evtl. zur Mehrarbeit) und zum Arbeitserfolg. Die pauschale Aneinanderreihung von Attributen ("präzise Arbeitsweise, ihr Organisationstalent sowie ihre Flexibilität", "schnell, selbständig und zielbewusst") ist keine detaillierte Leistungsbewertung.
Auch sollte auf stilistische Einheitlichkeit geachtet werden ("Archivierung von Akten", also auch "Erstellung von Exposés"). Ob die Zufriedenheit des Kunden "immer höchste Priorität" haben sollte, ist auch fraglich, dies kann den Interessen des Unternehmens entgegenstehen (z.B. im Sinne allzu großer Zugeständnisse).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das ich im Forum keine Verbesserung Ihres Zeugnisses vornehmen kann, da dies bei arbeitszeugnis.de eine kostenpflichtige Dienstleistung ist.


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